Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II§ 86 Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
Stand: 29.03.2024
§ 31a Absatz 7 und § 31b Absatz 3 werden mit Ablauf des 27. März 2026 aufgehoben.
Änderungsverlauf
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27.03.2024 Ausfertigung
§ 86 eingefügt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 107)
BGBl. 2024 I Nr. 107
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